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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08 (https://dejure.org/2009,24914)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - 60 PV 18.08 (https://dejure.org/2009,24914)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 60 PV 18.08 (https://dejure.org/2009,24914)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses ist danach unzumutbar, wenn der Arbeitgeber des Jugend- und Auszubildendenvertreters keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung bereitstellen kann, der dessen Ausbildung entspricht und ihn sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch hinsichtlich der Vergütung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einem Beschäftigten gleichstellt, der vom Arbeitgeber für eine vergleichbare Tätigkeit ausgewählt und eingestellt worden ist (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 -, Juris Rn. 3, m.w.N.; std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 -, Juris Rn. 22), wobei es für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, grundsätzlich auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle ankommt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2008, a.a.O., Rn. 10 ff.; für den Fall eines Jugendstufenvertreters vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 -, Juris Rn. 25).

    Insbesondere vermag der Senat in der Eröffnung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Absolvierung einer einjährigen Probezeit keine Benachteiligungstendenz zu Lasten der Jugendvertreter zu erkennen, so dass es bei dem Grundsatz verbleibt, dass die vertragliche Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit der bloßen Chance, anschließend in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden, nicht geeignet ist, den für die Beurteilung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG maßgeblichen Zeitpunkt zu verlagern (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Juris Rn. 6).

  • BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Die Entscheidungskompetenz der Senatsverwaltung für Finanzen in allen Fällen von Ausnahmeanträgen gewährleistet landesweit eine einheitliche Verwaltungspraxis und beugt objektivierend der Gefahr von Benachteiligungen vor (vgl. dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Juris Rn. 11).

    Ermessen räumt die Ausnahmevorschrift nicht ein, sie unterliegt vielmehr der vollen gerichtlichen Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin und des Senats in den vorgenannten Beschlüssen unter Bezugnahme auf Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Juris Rn. 10).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Der Bezirksbürgermeister als gesetzlich berufener Vertreter des Arbeitgebers kann das Recht zur Antragstellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG auf einen ihm unterstellten Bediensteten übertragen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 -, Juris Rn. 21).

    In materieller Hinsicht ist erforderlich, dass die Bevollmächtigung der Beamtin innerhalb der Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 BPersVG stattfindet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 -, Juris Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 13.08

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Materiell geht es um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2009 - OVG 60 PV 12.08 -, S. 6 f. des amtlichen Entscheidungsabdrucks, und Beschlüsse des Fachsenats für Personalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 - OVG 60 PV 6.02 -, Juris Rn. 26, und vom 8. April 2003 - OVG 60 PV 13.02 -, S. 11 des amtl. EA; ähnlich Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 13.08 -, Juris Rn. 6).

    Jedoch kann - entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur unterstellten Kenntnis von Jugendvertretern von veröffentlichten Erlassen zur Übertragung der Befugnisse nach § 9 Abs. 4 BPersVG (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 13.08 -, Juris Rn. 12) - von einem Jugendvertreter die Kenntnis erwartet werden, dass eine (kommissarische) Leiterin des Rechtsamts generell zur Führung von Prozessen im Namen des Bezirksamtes und des Bezirksbürgermeisters bevollmächtigt ist.

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses ist danach unzumutbar, wenn der Arbeitgeber des Jugend- und Auszubildendenvertreters keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung bereitstellen kann, der dessen Ausbildung entspricht und ihn sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch hinsichtlich der Vergütung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einem Beschäftigten gleichstellt, der vom Arbeitgeber für eine vergleichbare Tätigkeit ausgewählt und eingestellt worden ist (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 -, Juris Rn. 3, m.w.N.; std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 -, Juris Rn. 22), wobei es für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, grundsätzlich auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle ankommt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2008, a.a.O., Rn. 10 ff.; für den Fall eines Jugendstufenvertreters vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 -, Juris Rn. 25).
  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Daran hat sich durch den Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Zuge der Föderalismusreform 2006 (vgl. Art. 75 GG a.F., aufgehoben durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, BGBl. I S. 2034) und der den Ländern zugleich eingeräumten Kompetenz, nach Wegfall der Rahmenkompetenz fortgeltendes Bundesrecht durch eigene Regelungen zu ersetzen (vgl. Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG), schon deshalb nichts geändert, weil die Regelung in § 107 Satz 2 BPersVG nicht auf der Rahmengesetzgebungskompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG a.F. (Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder stehenden Personen), sondern auf der (konkurrierenden) Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Arbeitsrecht) beruht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1986 - 6 AZR 207/85 -, Juris Rn. 20 ff.; Richardi/ Kersten, PersVR, 3. Aufl., 2008, Rn. 5 zu § 107, Altvater, PersR 2007, 279, Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl., Rn. 1 zu § 107, Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 11. Aufl., Rn. 1 zu § 107, Germelmann/Binkert, PersVG Berlin, 2. Aufl., Rn. 4 zu § 10, offen gelassen bei Lorenzen/Rehak, BPersVG, Stand Februar 2009, Rn. 7 zu § 94).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93

    Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Die Gründe, die eine Unzumutbarkeit belegen sollen, müssen vom Arbeitgeber dargelegt und im Zweifelsfalle auch bewiesen werden (zur materiellen Beweislast vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - PersR 1995, 174; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2007, a.a.O.).
  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    § 107 Satz 2 BPersVG ordnet die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift in den Ländern an mit der Folge, dass § 9 BPersVG unmittelbar in den Ländern gilt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 P 14.07 -, Juris Rn. 9, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07

    Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin und der beschließende Senat haben in gleicher Weise für ähnliche Formulierungen im 2. HWR 02 und im 1. HWR 06 entschieden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - OVG 60 PV 13.02 - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - OVG 60 PV 1.07 - Juris, nachfolgend Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2008 - BVerwG 6 PB 22.08 - Juris; zum 1. HWR 08 vgl. bereits Beschluss des Senats vom 5. März 2009 - OVG 60 PV 13.08 -).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 6 PB 22.08

    Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Zusammenführung von sog.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin und der beschließende Senat haben in gleicher Weise für ähnliche Formulierungen im 2. HWR 02 und im 1. HWR 06 entschieden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - OVG 60 PV 13.02 - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - OVG 60 PV 1.07 - Juris, nachfolgend Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2008 - BVerwG 6 PB 22.08 - Juris; zum 1. HWR 08 vgl. bereits Beschluss des Senats vom 5. März 2009 - OVG 60 PV 13.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 62 PV 2.05

    Antrag auf gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Antrag auf

  • OVG Berlin, 23.09.2002 - 60 PV 6.02

    Gerichtliche Klärung des Termins einer Personalvertretungssitzung als

  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen

    a) Nach einer in Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung konnte und kann der Bund für die Regelung in §§ 9, 107 Satz 2 BPersVG den Kompetenztitel "Arbeitsrecht" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG in Anspruch nehmen (vgl. BAG, Urteil vom 13. März 1986 - 6 AZR 207/85 - BAGE 51, 261 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 60 PV 18.08 - juris Rn. 17; Altvater/Hamer/ Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 94 Rn. 11 und § 107 Rn. 4; Fischer/Goeres/ Gronimus, in: GKÖD Band V, K § 9 Rn. 61; Kersten, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 107 Rn. 5; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 107 Rn. 1; zweifelnd: Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 94 Rn. 7).
  • VG Berlin, 20.05.2010 - 61 K 16.09

    Jugend- und Auszubildendenvertretung; Auszubildender; Ausgebildeter; Gärtner;

    An der sich aus § 107 Satz 2 BPersVG ergebenden Geltung von § 9 BPersVG in den Ländern hat sich durch die im Zuge der Föderalismusreform 2006 vorgenommenen Verfassungsänderungen nichts geändert (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 -, Juris Rn. 17).

    In Anwendung dieser Maßstäbe reicht es aus, dass die Generalprozessvollmacht für die Magistratsdirektorin G...bei Gericht schon vor Stellung des hier zu beurteilenden Auflösungsantrags hinterlegt worden ist und die fristwahrende Antragsschrift ausdrücklich darauf hinweist (im Hinblick auf die hinterlegte Generalprozessvollmacht derselben Magistratsdirektorin weniger strikt, weil im damaligen Fall der Hinweis in der Antragsschrift fehlte: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 -, Juris Rn. 26 ff.; anderer Ansicht: die erkennende Kammer, Beschluss der vom 5. November 2009 - VG 61 K 15.09 PVL -, nicht rechtskräftig).

    Ein generell unabweisbarer Personalbedarf für mindestens zwei solcher Stellen je Bezirk und Jahr liegt fern (in einem obiter dictum anders das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 -, Juris Rn. 51, anders auch die 62. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, Beschluss vom 16. September 2008 - VG 62 A 19.08 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09

    Jugend- und Auszubildendenvertreter; Weiterbeschäftigung

    Dass sich die Generalprozessvollmacht bei Ablauf der Ausschlussfrist in den Generalakten im Gerichtsgebäude befunden haben, genügt zwar, um den Erfordernissen des § 80 Satz 1 ZPO, wonach die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtakten einzureichen ist, gerecht zu werden (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.06.2009 - 60 PV 18/08 - Rdnr. 30 ).

    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil der Senat von einer entsprechenden Anwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 BPersVG auf Anträge zur Feststellung, ob ein Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 9 Abs. 2 BPersVG zustande gekommen ist, ausgeht (a. A.: VGH Bad-Württ, Beschl. v. 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04 - Rdnr. 23 ) und hinsichtlich der Notwendigkeit der Bezugnahme auf eine erteilte Generalprozessvollmacht innerhalb der Ausschlussfrist einen anderen Rechtsstandpunkt einnimmt als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem Beschluss vom 04. Juni 2009 - 60 PV 18/08 - (vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).

  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    Da aus den genannten Gründen der Antragsteller seine Bevollmächtigung nachgewiesen hat, ist nicht auf die Frage einzugehen, ob der Verpflichtung, die Vollmacht zu den Gerichtsakten zu reichen, auch Genüge getan ist, wenn sie sich bei den Generalakten des Gerichtes, die sich sofort beschaffen lassen, befindet (so z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 - juris Rdnr. 30; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 5 L 6/09- juris Rdnr. 31; Vollkommer, a. a. O., Rdnrn. 8 und 10; Weth, a. a. O.; ablehnend z. B Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung [73. Aufl., 2015], § 80 Rdnr. 13, m. w. N.).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 6 P 12.09

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren zweiter Instanz; Einlegung und

    - OVG Berlin-Brandenburg - 04.06.2009 - AZ: OVG 60 PV 18.08.
  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 13.10
    a) Nach einer in Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung konnte und kann der Bund für die Regelung in §§ 9, 107 Satz 2 BPersVG den Kompetenztitel "Arbeitsrecht" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG in Anspruch nehmen (vgl. BAG, Urteil vom 13. März 1986 - 6 AZR 207/85 - BAGE 51, 261 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 60 PV 18.08 - juris Rn. 17; Altvater/Hamer/ Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 94 Rn. 11 und § 107 Rn. 4; Fischer/Goeres/ Gronimus, in: GKÖD Band V, K § 9 Rn. 61; Kersten, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 107 Rn. 5; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 107 Rn. 1; zweifelnd: Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 94 Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 21.08.2009 - PB 8 A 29/08

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Einstellungsstopp; interne Ausschreibung

    Ein Jugend- und Auszubildendenvertreter, der seine Ausbildung beendet, ist jedoch mangels Vorliegens eines Beschäftigungsverhältnisses kein interner Bewerber; er steht vielmehr externen Bewerbern gleich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.10.2006, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.6.2009 - OVG 60 PV 18.08).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 60 PV 10.13

    Besetzbarkeit einer Stelle, deren Wegfall im Bezirkshaushaltsplan vorgesehen aber

    Der den Auflösungsantrag unterzeichnende Bezirksbürgermeister ist der antragsbefugte Vertreter des Arbeitgebers (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 -, juris Rn. 21 ff.).
  • VG Berlin, 13.11.2014 - 71 K 1.14

    Personalvertretungsrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch des

    Auf freie Stellen für befristete Beschäftigungen kommt es nicht an (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 - juris, Rn. 31 und vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 - juris, Rn. 51).
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